Samstag, 16. Februar 2013

kurz und bündig - aber treffend

Versprochen und gebrochen!

 

Statt:

Verwaltungsreform
Gesundheitsreform
Bildungsreform
Pensionsreform
Staatsreform
Heeresreform
Krankenkassenzusammenlegung


... bekommen wir

"Töchter in die Bundeshymne" und das Wort "Schuldenbremse" in die Verfassung.
94 Regierungsmitglieder und 770 Abgeordnete neben der EU, mit ihnen ein Heer von hochbezahlten Parteigünstlingen, lassen sich weiterhin vom Steuerzahler fürstlich verwöhnen!



 

Dieser Text von "Hubert von Goisern" trifft den Nagel auf den Kopf


....wo is des geld
des was überall fehlt
ja hat denn koana an genierer
wieso kemman allweil de viara
de liagn, de die wahrheit verbieg'n
und wanns nit kriagn was woll'n
dann wird's g'stohln,
de falotten soll der teufel hol'n







Gerhard Ortner (43) ist in Oberösterreich (Enns) aufgewachsen und lebt seit sechs Jahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten

(Leser-Kommentar, Gerhard Ortner, derStandard.at, 12.1.2012)


So etwas wie ein Gewissen oder ein Verantwortungsgefühl der Gemeinschaft, im erweiterten Sinne der Gesellschaft gegenüber scheint es nicht mehr zu geben. Das Volk, dem man eigentlich dienen sollte, wird so zum üppig bestückten Selbstbedienungsladen. Durch Versprechen, Zusagen und Hinhalteparolen distanziert man sich mit diplomatischem Geschick von den Bedürfnissen der Bevölkerung in jenem Ausmaß, das notwendig ist, um seine eigenen in aller Ruhe befriedigen zu können. Es geht nicht mehr um das Wohl vieler, sondern nur noch um das eigene und das seiner parteilichen Sinnesgenossen

                       

Das stille Credo einiger Politiker und mancher in spe lautet: Nicht wer etwas kann, sondern wer jemanden kennt und sich diesem inzestiösen System unterwürfig eingliedern kann, kommt nach oben. Hierbei lässt sich übrigens ein ähnliches Bild beobachten wie bei Tieren, wenn sie am Futtertrog stehen, nämlich: Wer schon am Trog steht, lässt sich nicht mehr davon wegdrängen.



Wiener Zeitung: Leitartikel von Walter Hämmerle: "Krise der Demokratie"

Utl.: Ausgabe vom 31. August 2011
Euro- und Schuldenkrise sind in aller Munde. Die mindestens so gravierende Krise der Demokratie schafft es dagegen kaum in die Schlagzeilen. 





Diese Krise der Demokratie ist dabei weit mehr als nur eine Krise der Parteien oder des gegenwärtigen politischen Personals.

Das System nagt an seinen Grundlagen. 



...die gesamte politische Klasse ist per se moralisch verdorben.



Es ist der hilflose Versuch, den Bürgern vorzugaukeln, sie hätten Einfluss auf den Lauf der politischen Dinge. 



Das Problem ist, dass nicht einmal die gewählten Volksvertreter einen blassen Schimmer haben, welche Entscheidungen sie hier eigentlich abnicken. 


Kein Wähler wird vor der nächsten Wahl wissen, was "seine" Partei im Namen seiner Stimme alles beschließen wird. Nicht im EU-Parlament, nicht im Nationalrat, nicht im Landtag und auch nicht im Gemeinderat. Das ist, gelinde gesagt, ein erhebliches demokratiepolitisches Problem.


Eine chancengleiche Diskussion vor Volksentscheiden entkräftet die Kritik an der direkten Demokratie:
Das wesentliche Argument gegen die direkte Demokratie ist die angeblich mangelnde Qualifikation der Bevölkerung. 

E-mail: Hans.Peter.Aubauer@Univie.AC.AT

Professionelle Politikbeobachter sehen schon rabenschwarz.

Der Meinungsforscher Peter Hajek: „Ich glaube mittlerweile, dass unser politisches System implodiert.“
Der Politologe Peter Filzmaier: „Österreich nähert sich der Unregierbarkeit.“







Ein Blick in die Vergangenheit:

Wahlaufruf der Pariser Kommune 1871
Vergeßt nicht, daß diejenigen Menschen euch am besten dienen werden, die ihr aus eurer eigenen Mitte wählen werdet, die das gleiche Leben wie ihr führen und die gleichen Leiden ertragen wie ihr.
Hütet euch vor Leuten, die viel reden. Vermeidet vom Schicksal Begünstigte, denn selten nur wollen diejenigen, die ein Vermögen besitzen, in den Arbeitenden ihre Nächsten sehen.
Wählt eher diejenigen, die sich um eure Stimme nicht bewerben. Der wahre Verdienst ist bescheiden, und es ist die Sache der WählerInnen, ihre KandidatInnen zu benennen und nicht der KandidatInnen, sich erst vorzustellen.








Literaturhinweise


Stephan Hessel schreibt in seiner Streitschrift „EMPÖRT EUCH“
Wenn auch die Komplexität der gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen einfachen Erklärungsmustern entgegenstehe, so sei doch „das Schlimmste, was man sich und der Welt antun“ könne, die Gleichgültigkeit gegenüber den politischen Verhältnissen.
Stéphane Hessel 95-jährig gestorben © derStandard.at GmbH (27. Febr. 2013)
Der Autor des Bestsellers "Empört euch!" und unbestechliche Zeitzeuge eines ganzen Jahrhunderts ist tot
http://oe1.orf.at/konsole?show=ondemand&track_id=329885&load_day=/programm/konsole/tag/20130228
http://www.youtube.com/watch?v=Qtqjqs_AuFg
http://kurier.at/politik/ausland/empoert-euch-stephane-hessel-gestorben/3.914.102

Edward Barney schreibt in seinem Buch "PROPAGANDA"
Die Wahrheit ist mächtig, und sie soll sich durchsetzen. Wenn eine Gruppe von Menschen glaubt, eine Wahrheit erkannt zu haben, dann ist es nicht nur ihr Recht, sondern geradezu ihre Pflicht, diese Wahrheit zu verbreiten.


Kirchgässner Gebhard: 
“Direkte Demokratie, Steuermoral und Steuerhinterziehung: Erfahrungen aus der Schweiz“.  Perspektiven der Wirtschaftspolitik Band 8, Heft 1, Seiten 38–64, 22. January 2007. DOI: 10.1111/j.1468-2516.2007.00229.x

"Mehr Mut, Bürger!"
In spannenden, teilweise launigen Erzählungen schreiben diese Menschen WIE sie WAS getan haben. 
Als Beispiel und Vorbild. Das Buch wird kostenlos verteilt. Anfordern unter: office@ehrenhauser.at
Das Buch wurde aus Mitteln der EU finanziert.

Der Autor
Jean Ziegler, 1934 in Thun geboren, ist Soziologe und emeritierter Professor der Universitäten von Genf und Paris. Er saß bis 1999 im Eidgenössischen Parlament, war dann Sonderberichterstatter der UN für das Recht auf Nahrung. Seit 2008 ist er Vizepräsident des Beratenden Ausschusses des UN-Menschenrechtsrats.
Zu seinen Bücherngehören:

„Der Hass auf den Westen“, „Die Schweiz wäscht weißer“. 
Text: „Der Aufstand des Gewissens".
Die nicht-gehaltene Festspielrede“ hat er jetzt im Ecowin Verlag, Salzburg, veröffentlicht, 

16 S., 2,50 Euro. 

Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag im damaligen Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA)  
„Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß.“
 Verteidigung der Demokratie. 1932, S. 97f.

Mit Hugo Portisch's  Vorstellungen von Europa - genau gesagt, von einer EU - kann ein kritischer Leser nicht viel anfangen
Viktor Koschelu aus Wien setzt sich in seiner "Vision von Europa" ausführlich mit der EU auseinander. Seine Erfahrungen stehen sehr im Gegensatz zu jenen Vorstellungen von Hugo Portisch, die er in seinem neuen Buch "Was jetzt" (Untertitel: "Europa und unsere Zukunft sind zu retten. Man muss es nur wollen und tun") veröffentlicht hat. Die ausführliche (23-seitige) Stellungnahme Koschelu's zeigt das wahre Gesicht der Europäischen Union.  mehr -> EU-Report --12-01-18--Viktor Koschelu.pdf

Literatur zu Direkter Demokratie

Kopie aus
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in alphabethischer Reihung der Familiennamen

Hans Herbert von Arnim
Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei
(2000)

Anna Christmann
Die Grenzen direkter Demokratie. Volksentscheide im Spannungsverhältnis von Demokratie und Rechtsstaat
(2012)


Christian FelberWir sind Souverän!, Furche-Dossier 6/2010 vom 11.02.2010
Die Gemeinwohl-Ökonomie. Kapitel 6: Weiterentwicklung der Demokratie (2010) Seite 91ff

Lars P. Feld, Peter M. Huber, Otmar Jung, Christian Welzel, Fabian WittreckJahrbuch für direkte Demokratie 2009 ff (2010 ff)

Markus Freitag, Uwe Wagschal (Hrsg.)
Direkte Demokratie. Bestandsaufnahmen und Wirkungen im internationalen Vergleich
(2007)

Andreas Gross, Fredi Krebs, Martin Schaffner, Martin Stohler (Hrsg.)
Von der Provokation zum Irrtum - Menschenrechte und Demokratie nach dem Minarett-Bauverbot
(2010)

Patricia Funk, Christina Gathmann
Does Direct Democracy Reduce the Size of Government? New Evidence from Historical Data, 1890-2000
(2009)

Hermann K. Heußner, Otmar Jung (Hrsg.)
Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte, Praxis, Vorschläge
(2. Auflage 2009)

Eike-Christian Hornig
Die Parteiendominanz direkter Demokratie in Westeuropa
(2011)

Philipp Jurschitz
Demokratie dynamisch. Demokratische Strukturen in Wirtschaft und Gemeinde
(2008)

Bruno Kaufmann
Handbuch zur Europäischen Bürgerinitiative. Eine Gebrauchsanweisung zur transnationalen, direkten Demokratie
(2011)

Bruno Kaufmann, Rolf Büchi, Nadja Braun
Handbuch zur Direkten Demokratie in der Schweiz und weltweit
(2010)

Bruno Kaufmann, Rolf Büchi, Nadja Braun
Guidebook to Direct Democracy in Switzerland and beyond
(2010)

Andreas Kost
Direkte Demokratie. Lehrbuch
(2008)

Frank Meerkamp
Die Quorenfrage im Volksgesetzgebungsverfahren. Bedeutung und Entwicklung
(2011)

Mehr Demokratie e.V.
Publikationen zu Direkter Demokratie


Johannes Pichler (Hrsg.)
Verändern wir Europa! Die europäische Initiative - Artikel 11 Absatz 4 EU-Vertrag
(2008)

Johannes Pichler, Bruno Kaufmann (Hrsg.)
The Next Big Thing. Making Europe ready for the Citizens’ Initiative
(2011)

Klaus Poier, Sachunmittelbare Demokratie in Österreichs Ländern und Gemeinden. Rechtslage und empirische Erfahrungen im Überblick
in: Peter Neumann, Denise Renger (Hrsg.), Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2008/2009. Deutschland, Österreich, Schweiz. Studien zur Sachunmittelbaren Demokratie Band 7 (2010), 31ff

Moritz Rittinghausen
Die direkte Gesetzgebung durch das Volk
(1850)

Gabriela Rohner
Die Wirksamkeit von Volksinitiativen im Bund 1848-2010
(2012)

Sieglinde Rosenberger, Gilg Seeber
Zivilgesellschaft durch Direkte Demokratie

erschienen in: Der Bürger im Staat 4/2007 "Bürgerschaftliches Engagement", Seite 233-239

Theo Schiller
Direkte Demokratie. Eine Einführung
(2002)

Theo Schiller, Volker Mittendorf (Hrsg.)
Direkte Demokratie. Forschungsstand und Perspektiven
(2002)

Karl Staudinger
Partizipation und politische Kontrolle. Das Spannungsfeld zwischen BürgerInnenmitbestimmung und repräsentativer Demokratie

erschienen in: Daniela Graf, Franz Breiner (Hrsg.): Projekt Österreich. In welcher Verfassung ist die Republik? (2005) Seite 89-106

Adrian Vatter (Hrsg.)
Vom Schächt- zum Minarettverbot. Religiöse Minderheiten in der direkten Demokratie
(2011)

Jos Verhulst, Arien Nijeboer
Direkte Demokratie. Fakten, Argumente, Erfahrungen

Mit einem Beitrag von Gerald Häfner (2007)

Michael Weiß
Die Direkte Demokratie. Wie wir uns in die Politik einmischen können
(Reihe 1x1 der Politik, 2010)-Referendum










Zitate

Zum Einstieg lassen wir einen demokratisch gewählten und weit herum geachteten Politiker zu Wort kommen:
«Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform,
ausgenommen all diese anderen,
die man von Zeit zu Zeit ausprobiert hat.»
Der berühmte Ausspruch des früheren britischen Premierministers Winston Churchill bringt das Problem mit den Staatsformen auf den Punkt:


Was spricht eigentlich gegen die Demokratie:
Auch Churchill scheint manchmal Gedanken in diese Richtung gehegt zu haben, wie folgendes Zitat nahe legt:
«Das größte Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler.»


Wer in der Demokratie einschläft, wird in der Diktatur aufwachen!

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren!




Das Geheimnis des Glücks ist die Freiheit.
Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.
(Perikles)



"Der Staat ist für die Menschen da und nicht die Menschen für den Staat"
"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert."
Albert Einstein




Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen."
G.B. Shaw
 

Es ist ähnlich dem Fernsehprogramm. Da es von den Einschaltquoten bestimmt wird heißt das: 
Die Leute bekommen das Programm, das sie verdienen.

„Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß.“
Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag im damaligen Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) 


"Eine Diktatur kann es sich leisten, zu schweigen. Republiken müssen lügen".
Napoleon


„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.
Diese Bertolt Brecht zugeschriebene Parole wurde Anfang der 1970er Jahre in der 
Anti-AKW-Bewegung gegen das geplante Kernkraftwerk in Wyhl populär.

„Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet, von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern. Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr. Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…“  
Gustav Le Bon im Jahre 1895


Politik und Kriminalität sind dasselbe.
Mafia Spruch in "Der Pate"

Unter Demokratie verstehe ich, dass sie dem Schwächsten die gleichen Chancen einräumt, wie dem Stärksten. 
Mahatma Gandhi





Für ein Volk, das es wagt, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, ist die Demokratie die beste aller Staatsformen, für ein verdummtes Volk die Schlechteste.
Andreas Tenzer

Bedauernswert ist das Volk, dessen Staatsmann ein Fuchs ist, dessen Philosoph ein Schwindler und dessen Kunst aus Nachahmung besteht.
Khalil Gibran

Demoskopie spiegelt die vom Volk kopierte Meinung der Medien.
Andreas Tenzer

Wenn man durch Erlasse leitet und durch Strafe ordnet, so weicht das Volk aus und hat kein Gewissen.
Konfuzius, Die Lehren des Konfuzius 

Der Behauptung, dass Politiker nicht denken können, ist zu widersprechen. Jeder Politiker denkt - an die nächsten Wahlen.
Markus M. Ronner

Die Fähigkeit zum wirksamen Selbstbetrug ist Grundvoraussetzung, um Politiker zu werden.
Fernando Pessoa


„Diejenigen, die entscheiden, werden nicht gewählt - 
und diejenigen, die gewählt werden - haben nichts zu entscheiden.“
Horst Seehofer  (bayrischer Ministerpräsident) 

Adorno sagte, er fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.



Mehrheitswahlrecht – Traum und Wirklichkeit


Vorweg eine kurze Erklärung zum Mehrheitswahlrecht

Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Mehrheitswahl in zweifachem Sinne verwendet. Er bezeichnet:
  • das Mehrheitsprinzip, ein Auswahlverfahren zur Auswahl einer bestimmten Alternative aus einer vorgegebenen Menge durch eine Gruppe von Wählern;
  • ein Verfahren zur Wahl von Repräsentanten.

Mehrheitswahl im Sinne des Auswahlverfahren

Sie wird auch „Mehrheitsentscheid“ oder „Pluralitätswahl“ genannt. Dabei kann jeder Wähler genau eine Entscheidungsalternative auswählen. Durch die Anzahl der Stimmen, die auf jede Alternative entfällt, ergibt sich eine Reihung.


Absolute und relative Mehrheit

Bei der Wahl mit relativer Mehrheit (einfache Mehrheit, relatives Mehrheitswahlrecht) gilt diejenige Alternative als Wahlsieger, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Beispiel: Personen A, B, C erhalten A:40 %, B:45 % und C:15 %, dann ist Person B gewählt, obwohl 55 % nicht für B gestimmt haben.

Bei der Wahl mit absoluter Mehrheit (absolutes Mehrheitswahlrecht) dagegen muss eine Alternative mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Ist dies im ersten Wahlgang nicht der Fall, werden in weiteren Wahlgängen schlechter gereihte Alternativen sukzessive ausgeschlossen („runoff methods“). Die bekannteste Methode ist die Stichwahl, wobei nur mehr unter den beiden bestgereihten Alternativen mittels Mehrheitswahl entschieden wird.

Vorzüge

Der absoluten Mehrheitswahl kann ein höheres Maß an demokratischer Input-Legitimität zugesprochen werden, da der Kandidat eine numerische Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte, was bei der relativen Mehrheitswahl nicht zwangsläufig der Fall sein muss.

Bei der Mehrheitswahl (absolute und relative) ist für den Wähler klar nachvollziehbar, was mit der abgegebenen Stimme nach der Wahl passiert. Es sind keine komplizierten Rechenverfahren nachzuvollziehen wie bei der Verhältniswahl.





Mehrheitswahlrecht – Traum und Wirklichkeit

von Peter Diem
Ein Gespenst geht um in Österreich – das Gespenst des Mehrheitswahlrechts. Auch
in den kommenden Jahren wird die Diskussion darüber nicht abflauen, im Gegenteil:
wenn das eintritt, was jeder kundige Österreicher vermutet, nämlich, dass die
Schönwetterperiode zwischen SPÖ und ÖVP spätestens nach Mitte der
Legislaturperiode zu Ende geht, wird sie umso heftiger aufflammen. Den Medien wird
der sogenannte „Streit“ in der Regierung (= der in der pluralistischen Demokratie
normale Interessenausgleich) vielleicht schon früher abgehen. Und es gibt genügend
erlauchte Befürworter – von Universitätsprofessoren über Chefredakteure bis hin zur
Creme der politischen Pensionisten – die überzeugt davon sind, im
Mehrheitswahlrecht die Patentlösung für das österreichische Regierungssystem
gefunden zu haben. Als

Heinrich Neisser
und ich vor fast vier Jahrzehnten - im Oktober 1969 - das Buch
„Zeit zur Reform“ über Partei-, Parlaments- und Demokratiereform vorlegten, war das
heute so engagiert diskutierte Thema bereits von vorne und hinten inspiziert,
durchgekaut und danach ad acta gelegt worden. Der Grund dafür war die Einsicht,
dass selbst eine Regierung, die über eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat verfügt,
die theoretische Möglichkeit, das traditionelle Verhältniswahlrecht abzuschaffen, in
der Praxis nicht durchtragen würde können. Zu tief hat sich seit Gründung der
Republik die Ansicht verwurzelt, dass es „ungerecht“ wäre, wahlwerbenden Gruppen
mit erheblichen Stimmenanteilen den Einzug in allgemeine Vertretungskörper über
Gebühr zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Der Verfassungsgrundsatz
der Verhältniswahl gilt ja nicht nur für die Wahlen im Bund sondern auch für die
Wahlen in den Bundesländern – vgl. Art. 26 (1) und 95 (1) B-VG. Aus diesem Grunde
wurde auch bisher nie der Versuch unternommen, die ohnehin schwachen
mehrheitsbildenden Elemente des ursprünglichen republikanischen Wahlrechts zu
verstärken – ganz im Gegenteil!
Der Preis für die Duldung einer sozialistischen Minderheitsregierung unter

Bruno Kreisky
durch die FPÖ war die Wahlrechtreform 1970.
Ist es auf Ignoranz oder auf das in den Medien verbreitete linksliberale Meinungsklima zurückzuführen, dass
heute niemand darauf verweist, dass die SPÖ mit und zum Vorteil der FPÖ die
Abgeordnetenzahl von 165 auf 183 erhöhte, durch Verringerung der Wahlkreise von
25 auf 9 und die Verbilligung der Restmandate die Proportionalität des Wahlsystems
verfeinerte und damit die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten erschwerte? Aber
das war noch nicht der letzte Streich. 1992 hat die Regierung

Franz Vranitzky III –
diesmal unter tätiger Mithilfe der ÖVP unter
Erhard Busek
das Wahlrecht noch um einen Grad proportionaler gestaltet, indem ein drittes Ermittlungsverfahren in den Art. 26 (2) B-VG eingefügt wurde. Damit war praktisch volle Mandatsproportionalität
erreicht. Es war dies einer jener sattsam bekannten Fälle, in welchem eine „große“
Koalition ihr formales Recht auf Verfassungsänderung ohne entsprechende
staatsmännische Weisheit missbraucht hat. Denn nicht von ungefähr hatte die
Bundesverfassung im Jahr 1919 das Verhältniswahlrecht durch die Schaffung von
Wahlkreisen „abgemildert“ und überdies die Möglichkeit offen gelassen, es durch
entsprechende Ausführungsgesetzgebung noch „mehrheitsfreundlicher“ zu gestalten.
Frage: warum schlägt heute kein einziger der vielen, meist selbsternannten
Majorzapostel vor, als ersten Schritt zu einer (Re)Dynamisierung des Wahlrechts
einmal die beiden unsinnigen Reformen von 1970 und 1992 rückgängig zu machen?
Wer sagt denn, dass es in einer Zeit immer geringerer Parteibindung nicht auch in
Zukunft Regierungen mit Zweidrittel-Mehrheit geben kann? Muss es auf ewige Zeiten
in Österreich nur Zweiparteienregierungen geben? Ist es völlig auszuschließen, dass
sich einmal eine breite Verfassungsmehrheit für die Wiedereinführung des „alten“
Verhältniswahlrechts findet? Vielleicht liegt es auch nur an der Personalauswahl der
beiden Koalitionsparteien, dass heute schon die 35-Prozent-Marke als Traumziel
gilt? Und welchen Schaden kann es gerade im Hinblick auf den Mangel an Politikern
mit Format anrichten, wenn es möglichst viele Wahlkreise gäbe, in denen sich
Kandidaten bewähren müssen?
Jedenfalls wäre es weit ratsamer, alle dem ursprünglichen Geist der Verfassung
entsprechenden Möglichkeiten, das Verhältniswahlrecht mit einen „Verstärkereffekt“
zu versehen und zu personalisieren, auszunützen, als immer wieder mit für
Österreich völlig ungeeigneten Mehrheitswahlmodellen herumzujonglieren.
Der Gipfel der politischen Taschenspielerei ist dabei das so genannte
„minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht“ des Grazer Universitätsassistenten


Klaus Poier
(geb. 1969).
Dieses - übrigens schon 2001 vorgelegte - Modell ist ämlich gar kein
Mehrheitswahlsystem, sondern ein Prämienwahlsystem, da es der
relativ stärksten wahlwerbenden Gruppe die Hälfte der Mandate plus eins (d. s.
zurzeit 92 Mandate) zuteilt, während der Rest auf die anderen Parteien aufgeteilt
wird. Abgesehen davon, dass eine mit nur einem Mandat gepolsterte absolute
Mehrheit nicht wirklich gripperesistent ist, nimmt dieses Wahlsystem in Kauf, dass in
der mittlerweile ausgebrochenen medienmanipulierten Demokratie eine populistische
Kraft beispielsweise schon mit einem Viertel der Stimmen das Land fünf Jahre allein
regieren könnte. Nebenbei verfügt das famose steirische Luxusmodell über keine
serienmäßige Persönlichkeitskomponente – eine solche müsste erst nachträglich
eingebaut werden.
Neben der „Dynamisierungdes Proportionalwahlrechts (erneuter Einbau eines
verfassungskonformen „Verstärkereffekts“), kommt dessen „Personalisierunggroße
Bedeutung zu. Dies vor allem deshalb, weil in einer stärkeren Betonung der Rolle
des einzelnen Kandidaten/der einzelnen Kandidatin der vermutlich einzige Schlüssel
zur Verbesserung der personellen Ausstattung der österreichischen Parteien liegt.
Weder die traditionelle „Ochsentour“, noch das mittlerweile wieder abgekommene
System der „Quereinsteiger“, am wenigsten aber das zurzeit praktizierte
„Cliquensystem“, sind korrekte und zielführende Wege zur Rekrutierung von
qualifizierten Volksvertretern. Dass die Parteiakademien trotz ausreichender
finanzieller Dotierung dazu kaum einen einschlägigen Beitrag liefern, ist nur ein
weiteres Merkmal unserer diskursscheuen, offenbar nur an materiellen
Verbesserungen interessierten politische Klasse. Aber auch diese Erkenntnis ist nicht
neu.
Schon im März 1969 hatten die sozialistischen Abgeordneten

Christian Broda und Leopold Gratz
einen Vorschlag zur Personalisierung des Wahlsystems gemacht –
bereits zu diesem Zeitpunkt mit einem überdeutlichen Augenzwinkern in Richtung
FPÖ.

Broda/Gratz schlugen vor, die Zahl der Abgeordneten zum Nationalrat von
(damals) 165 auf 200 (!) zu erhöhen, einen einzigen Wahlkreis zu bilden und als
Sperrklausel 5% oder ein Grundmandat einzubauen. 80-90 Mandatare sollten in
Einerwahlbezirken gewählt werden. Dass dieses Modell erstens nur mit
Verfassungsmehrheit durchsetzbar war, zweitens regierungsfähige Mehrheiten sehr
erschwert hätte, drittens die Mandate der FPÖ verdoppelt hätte und schließlich
seiner Kosten wegen äußerst unpopulär war (die Wähler wünschen sich eher eine
Verringerung der Zahl der Abgeordneten), waren die Gründe, warum es für die ÖVP
unannehmbar war und in der Versenkung verschwand.

Diem/Neisser
hingegen versuchten, ein Modell zu entwickeln, das ohne Verfassungsänderung
Personalisierung und Dynamisierung des Wahlrechts ermöglichen sollte.
Zu Hilfe kam uns eine Ausarbeitung des 2007 verstorbenen oberösterreichischen
Geographen und Statistikers

Herbert Maurer.
Dieser schlug vor, innerhalb der damals bestehenden Wahlrechtsstruktur (165 Abgeordnete, 25 Wahlkreise, zwei  Ermittlungsverfahren) 83 Wahlbezirke zu schaffen. Der Clou dieses Vorschlags lag
darin, dem Wähler die Möglichkeit zu geben, einerseits für eine Parteiliste zu
stimmen und andererseits einen aus nur zwei Wahlbezirkskandidaten zu wählen.
Es würde hier zu weit führen, die Details der von Maurer vorgeschlagenen
Verrechnung der Listen- und Kandidaten-Stimmen darzulegen. Wer sich dafür
interessiert, kann den Text jederzeit im Internet nachlesen.
(http://oktogon.at/Zeit_zur_Reform/Inhalt.html).
Ähnliche Ideen zur Personalisierung (80 Einerwahlkreise mit der Möglichkeit des
Stimmensplittings) haben vor kurzem

Trautl Brandstaller und Heinrich Keller
entwickelt, allerdings wiederum mit extremer Proportionalität. Eines ihrer
Hauptanliegen ist dabei die längst fällige Korrektur einer österreichischen Unsitte,
nämlich jener der
Mehrfachkandidatur, die den Parteien aufgrund von vorsorglichen
„Verzichtserklärungen“ die Möglichkeit gibt, Mandatare auf den Listen praktisch nach
Belieben herumzuschieben.
Das Ziel der Personalisierung ist es, Wähler und Kandidaten einander näher zu
bringen. Die gegenwärtige Regelung, nämlich die Einteilung Österreichs in 43
Regionalwahlkreise verbunden mit der Möglichkeit, Vorzugsstimmen zu vergeben,
war ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber in der Praxis nicht aus. Einige
Regionalwahlkreise hatten bei der NRW 2008 an die oder sogar über 300.000
Einwohner. Für einen wirklichen Kontakt zwischen Wähler und Kandidaten sind aber
nicht nur Größe und Grenzen der jeweiligen Einheit zu berücksichtigen, sondern
auch das Listensystem, das heute durch Kandidatenvielzahl und die Möglichkeit zur
Mehrfachkandidatur sehr unübersichtlich ist.
Um die Schwierigkeiten - aber auch die Chancen - eines Personalisierungs-Modells
darzulegen, wird an dieser Stelle discutandi gratia versucht, die auf der Volkszählung
1961 basierende Wahlbezirkseinteilung von Herbert Maurer auf die (vorläufigen)
Bezirks-Ergebnisse der Volkszählung 2001 umzulegen. Voraussetzung für dieses Modell wäre die Rückkehr zur Zahl von 165 Abgeordneten
zum Nationalrat und zu einer möglichst großen Zahl von Wahlkreisen. Bei der
Projektion der erwähnten Einteilung auf die letzte Volkszählung ergeben sich zum
Teil große Unterschiede zu 1969. So hat sich etwa die Bevölkerung der Wiener
Bezirke
Floridsdorf und Donaustadt seit 1961 verdoppelt – notabene bei einem weit
unter dem Wiener Durchschnitt liegenden Ausländeranteil.
Simmering hat 60 % mehr
Einwohner als bei der Volkszählung 1961. Während
Linz mit Umland um 20%
zugenommen hat, haben die Waldviertler Bezirke
Gmünd und Waidhofen heute um mindestens 20 % weniger Einwohner.
Keine Frage – es ist schwierig, zu topographisch, demographisch und wahlstatistisch –
vor allem aber auch politisch – fairen Wahlbezirksgrenzen und sinnvollen Wahlbezirksgrößen
zu kommen.
Gegenüber dem Modell von 1969 (Basis VZ 1961) wurden mehrere
Bezirkskombinationen geändert bzw. neue Teilungen vorgenommen. Manche
Einteilungen entsprechen den geltenden Regionalwahlkreisen (vgl. Anlage 1 zur
NRWO 1992). So wird man beispielweise den Bezirk Lienz nie, die Stadt Rust aber
immer mit einem anderen politischen Bezirk zusammenfassen. Im gegenständlichen
Modell kam eine durchschnittliche Wahlbezirksgröße von knapp unter 100.000
Einwohnern heraus - je nach Kinder- und Ausländeranteil läge die Zahl der
tatsächlich Wahlberechtigten pro Wahlbezirk um 20-30% unter den in der Tabelle
angegebenen Einwohnerzahlen).
Was ist nun der Sinn dieser Übung?
Nach dem Hinweis auf die Möglichkeiten, das österreichische Wahlrecht
mehrheitsfreundlicherund die Kandidatenauswahl "wählernäher“ zu gestalten,
ohne dass dadurch kleinere Parteien unter die Räder kämen, sollen die hier angebotenen
Überlegungen und das ihnen beigegebene statistische „Spielmaterial“ näher an die
Tatsachen heranführen und damit die Diskussion konkreter werden lassen.
Der „politisch-mediale Komplex“ unseres Landes möge bei dieser Gelegenheit zur
Kenntnis nehmen, dass das Rad nicht neu erfunden werden muss.
Es geht darum, den notwendigen politischen Willen zu mobilisieren.
Reformen müssen in Österreich immer behutsam durchgeführt werden.
Aber auch die Rücknahme von Reformen ist (seit dem Tod Josefs II.) ein probates
Mittel der Politik. Jetzt eine initiative Expertenkommission zum Thema Wahlrecht
einzusetzen, wäre der richtige Weg – noch rechtzeitig vor der nächsten Wahl…



PRESSESPIEGEL 

Vorstoß für echtes Mehrheitswahlrecht
14.02.2008 | 18:47 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)


Weblinks