Freitag, 28. Dezember 2012

Gründungsauftrag der Republik von 1919

Verpflichtende Volksabstimmungen über sämtliche Verfassungsänderungen


Die Gründer der österreichischen Republik haben 1919 in der konstituierenden Nationalversammlung die direkt-demokratische Festlegung getroffen, dass in der endgültigen Verfassung verpflichtende Volksabstimmungen über alle Verfassungsänderungen vorzusehen sind. Dieser deutliche Gründungsauftrag der Republik wurde durch das Bundes-Verfassungsgesetz nicht eingelöst. Nach Artikel 44 Absatz 3 B-VG unterliegen lediglich "Gesamtänderungen" einer verpflichtenden Volksabstimmung. 

Der ausdrückliche und unmissverständliche Gründungsauftrag der konstituierenden Nationalversammlung, über sämtliche Verfassungsänderungen den Souverän entscheiden zu lassen, harrt daher noch immer der Umsetzung.





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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 mit den Siegermächten des Ersten Weltkrieges, von der Nationalversammlung am 25. Oktober 1919 ratifiziert (seit diesem Tag nicht mehr Staat Deutschösterreich, sondern, wie im Vertrag, Republik Österreich) und am 16. Juli 1920 in Kraft getreten.
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Einfache Definition zu Verfassungsänderungen:


Baugesetze der Verfassung 

Unter den Baugesetzen der Verfassung versteht man die leitenden Grundsätze der Verfassung. In der juristischen Diskussion stehen diese an der höchsten Rechtsstufe. Ihre Definition ist wichtig, um abschätzen zu können, was unter einer „Gesamtänderung der Bundesverfassung“ zu verstehen ist. Für eine Gesamtänderung ist sowohl eine 2/3-Mehrheit im Parlament als auch eine Volksabstimmung verpflichtend (Obligatorische Volksabstimmung).

Die Baugesetze oder Leitenden Prinzipien der Bundesverfassung lauten:




In Österreich können auch einfache Gesetzesmaterien in den Verfassungsrang gehoben werden. In einem solchen Fall müssen die entsprechenden Paragraphen ausdrücklich als Verfassungsbestimmung bezeichnet sein und mit Zweidrittelmehrheit wie ein Verfassungsgesetz beschlossen werden. Von dieser Möglichkeit wurde in der Zweiten Republik vor allem von der großen Koalition, die meistens die notwendige Zweidrittelmehrheit hatte, oft Gebrauch gemacht, vor allem um Bestimmungen, die dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung offensichtlich widersprechen, dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen und um für zukünftige Regierungen eine Änderung zu erschweren (siehe: „Einschleifregelung“ für Frauenpensionen im Abschnitt Entwicklung 1945–1994 bzw. Bundesverfassungsgesetz 2008).


(Genau darum gehts es, wenn wir von verpflichtenden Volksabstimmungen über sämtliche Verfassungsänderungen sprechen, welche dem Prinzip der "DIREKTEN DEMOKRATIE" entsprechen. Worin aber wiederum die gewählten Volksvertreter eine Beschneidung ihrer Machtanteile sehen und daher bestrebt sind, diese auch in Zukunft zu verhindern. Eine direkte Demokratie beginnt meiner Ansicht nach erst dann zu funktionieren, wenn die (direkt-) demokratischen Grundrechte der Bürger gesetzlich verankert sind und der Bürger diese auch einfordern kann.)

Darum laßt uns gemeinsam der Forderung: 


Verpflichtende Volksabstimmungen über sämtliche Verfassungsänderungen

Nachdruck verleihen.


http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung


Typen und Systeme von Demokratie

(Wenn wir über eine Erweiterung der Demokratie in Österreich, in Richtung einer "DIREKTEN DEMOKRATIE" - z.B. nach Schweizer Vorbild - nachdenken, müssen wir uns zwingend, im Vorfeld mit einigen Grundgedanken zur Demokratie überhaupt befassen).


Was ist Demokratie?

Kurze Einführung in eine anspruchsvolle Staatsform

Die Demokratie ("Volksherrschaft") ist die wohl anspruchsvollste Staatsform - sowohl für die Regierenden wie auch für das Volk. Das Verständnis, was eine Demokratie ausmacht und im Vergleich mit anderen Regierungsformen leisten kann, hat sich im Verlauf der Jahrhunderte verändert und vertieft.


Die Demokratie ist nicht, wie man vielleicht meinen könnte, eine klar definierte Staatsform, die auf eine ganz bestimmte Art "so und nicht anders" funktioniert. Ganz im Gegenteil: Sowohl in der Theorie (also in den Vorstellungen, die sich kluge Köpfe davon gemacnnht haben, wie so etwas funktionieren könnte) wie auch in derPraxis (wie es dann wirklich läuft) gibt es soviele unterschiedliche Formen von Demokratie wie Staaten, die man als demokratisch regierte Staaten bezeichnen kann. Trotzdem bestehen natürlich gewisse Gemeinsamkeiten aller Demokratien ebenso wie man Gruppen von demokratischen Systemen unterscheiden kann, die einander ähnlicher sind als andere.
Ich versuche hier - im Gegensatz zu anderen Autoren - ganz bewusst nicht, die "reine Theorie" der Demokratie vorzustellen, sondern beschreibe nach einer kurzen Einleitung die drei Hauptformen von Demokratie, so wie man sie im politischen Alltag verschiedener demokratischer Staaten tatsächlich beobachten kann.

Die perfekte Staatsform gibt es nirgendwo auf der Welt, aber trotz aller Mängel, die auch der Demokratie anhaften, gibt es bis heute keine Staatsform, die besser geeignet ist, das Zusammenleben der Menschen zu regeln als die Demokratie.

Demokratie - Grundelemente

Eine Staatsform muss, um den Name "moderne Demokratie" zu verdienen, einige grundlegende Anforderungen erfüllen, die nicht nur in der Verfassung niedergeschrieben, sondern auch im politischen Alltag von Politikern und Behörden umgesetzt werden müssen:
  • Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen (insbesondere religiösen Gemeinschaften) und gegenüber anderen Einzelpersonen
  • Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen Regierung [Exekutive], Parlament [Legislative] und Gerichten [Judikative]
  • Allgemeines und gleiches Wahlrecht
  • Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit
  • Vereinsfreiheit, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit


Volksabstimmungen


Das wohl am meisten hervorstechende Merkmal der direkten Demokratie sind die häufigen, mehrmals jährlichen stattfindenden Volksabstimmungen über Gesetze, Sachfragen und auf Gemeindeebene auch über das Budget [Haushalts-Voranschlag].
http://demokratie.geschichte-schweiz.ch




Direkte Demokratie: Das Volk kann direkt über die meisten konkreten Sachfragen entscheiden, zum Beispiel mittels Volksabstimmung. Pro: Die Bürger werden stärker in den politischen Prozess einbezogen. Contra: Regelmäßige Volksabstimmungen sind aufwändig und teuer. Die meisten Leute kennen sich in den Sachthemen nicht gut genug aus, um eine wirklich fundierte Entscheidung treffen zu können.
Repräsentative Demokratie: Die Sachentscheidungen werden nicht durch das Volks, sondern durch Volksvertreter gefällt, die vom Volk für eine bestimmte Zeit gewählt werden. Pro: Die Entscheidungen können schneller getroffen werden. Das System ist kostengünstiger, da nur alle paar Jahre Wahlen stattfinden müssen. Die Leute, die entscheiden, kennen sich (zumindest in der Theorie) bei der Materie besser aus bzw. haben Berater, die sich auskennen. Contra: Die Bürger haben weniger Möglichkeiten, mitzuentscheiden. Sie können nur einmal alle paar Jahre ihre Stimme abgeben und haben dann keinen Einfluss mehr darauf, was weiter geschieht.
Plebiszitäre Demokratie: Ist grundsätzlich eine repräsentative Demokratie, jedoch wird dem Volk regelmäßig die Möglichkeit gegeben, bei wichtigen Fragen mitzuentscheiden. Pro: Gibt den Bürgern die Möglichkeit, über die wirklich wichtigen Fragen zu entscheiden, ohne wegen jeder Kleinigkeit einen langwierigen Abstimmungsprozess durchführen zu müssen. Contra: Fällt mir eigentlich keines ein.
Präsidentielle Demokratie: Der Regierungschef (Präsident) hat eine starke Stellung und ist dem Parlament gegenüber nicht (oder nur eingeschränkt) verantwortlich. Meistens wird er vom Volk direkt gewählt. Ein Beispiel für eine präsidentielle Demokratie ist die USA. Pro: Der Regierungschef kann freier agieren und muss nicht immer die wechselnden Stimmungslagen im Parlament berücksichtigen. Das System ist eher stabiler, da ein gewählter Präsident nicht so leicht abgesetzt werden kann ,wenn er die Mehrheit im Parlament verliert. Contra: Es wird ein "starker Mann" installiert, der relativ viele Entscheidungen ohne Kontrolle treffen kann.
Parlamentarische Demokratie: Die Regierung ist gegenüber dem Parlament verantwortlich. Sie wird von Parlament gewählt und kann von diesem auch wieder entlassen werden. Beispiel: Deutschland Pro: Durch die stärkere Einbeziehung des Parlaments ist sichergestellt, dass die verschiedenen Meinungen gehört werden. Eine Regierung bzw. ein Regierungsmitglied, das sich als schlecht herausstellt, kann leichter abgesetzt werden. Contra: Besonders in Ländern, in denen viele verschiedene Parteien im Parlament vertreten sind (z.B. Italien), kann es zu häufigen Regierungswechseln und damit zu einem instabilen System kommen.



Direkte Demokratie


Unter einer "Direkten Demokratie" versteht man eine Entscheidungsform, wo die Staatsbürger und Wähler Entscheidungen selbst treffen und nicht über ihre Repräsentanten (Mandatare, Wahlmänner; => siehe auch Parlament und Rathaus). Die wesentlichsten Spielformen der "Direkten Demokratie" sind Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung. Diese unterscheiden sich in der Entfaltung ihrer rechtlichen und politischen Wirkung. Aber es haben auch schon einfache Unterschriftenaktionen einiges bewegt.
Während in der Schweiz die "Direkte Demokratie" sehr stark ausgeprägt ist, so ist sie es in Österreich in geringen Ausmaß und in der Europäischen Union überhaupt nicht.
In der Europäischen Union herrscht die repräsentative (indirekte) Demokratie. Die EU Bürger wählen die Mandatare zum Europäischen Parlament und die wählen dann die Kommissionsmitglieder. Die EU Ratspräsidentschaft wird gar nicht gewählt, kann daher auch bei schwerwiegenden Bedenken (Z.B. bei Herrn Berlusconi / Italien) nicht abgewählt werden.
 

Volksabstimmungen:

Diese sind rechtlich verbindlich, d.h. der Gesetzgeber hat der Entscheidung des Volkes zu folgen. In Österreich wurde das Volk erst zweimal zu einer Volksabstimmung berufen. Beim Atomkkraftwerk Zwentendorf und beim Beitritt zur Europäischen Union.
Mehr Infos => Volksabstimmungen in Österreich
 

Volksbegehren

Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend. Bei über 100.000 Unterschriften muss das Thema der Volksbefragung aber im Parlament behandelt werden. Immerhin sind Volksbegehren in wichtiger Gradmesser für die Stimmungslage in der Bevölkerung. Politiker, die an die Macht wollen oder diese beibehalten wollen, kommen nicht umhin, Volksbegehren mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung zu respektieren und umzusetzen. In Österreich gab es bereits zahlreiche Volksbegehren.
Mehr Infos => Volksbegehren in Österreich
 

Volksbefragung

Volksbefragung haben keine rechtliche Auswirkung, wenn dann nur eine politische. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit mit gesamtösterreichischer Bedeutung sein, für deren Regelung der Bundesgesetzgeber (Parlament) zuständig ist. Die Volksbefragung hat in Österreich geringe Bedeutung und sie wird auch nur selten angewandt.
Mehr Infos => Volksbefragungen in Wien und => Wiener Volksbefragung 2010